Die Agenturarbeit beinhalte im Wesentlichen die Planung, Gestaltung, Durchführung sowie Kontrolle von Kommunikationsmaßnahmen (vgl. Käfer/ von Vieregge 2009, 1297). Um „komplexe[…], innovative […] und zeitlich determinierte Aufgaben“ umsetzen zu können, organisieren sich Agenturen im Regelfall in Teams, die bestimmte Projekte realisieren (Ahlers/Bruhn 2007, 2014).
Fuchs und Unger (2014, 457) verdeutlichen, dass Werbeagenturen in drei verschiedene Richtungen arbeiten. So sind sie zum einen für die werbetreibenden Unternehmen tätig, die sie als Kunden betreuen und arbeiten aus dieser Perspektive „in eigenem Namen und auf eigene Rechnung“ (ebd.; Bruhn/Ahlers 2007, 408). Hierbei sei das „Ausmaß an Leistungen“ (Joainig 2014, 41), die die Auftraggeber von den Agenturen beanspruchen, abhängig von der „Aufgabenstellung und Firma“ (ebd.) und sei demnach besonders variabel. Zusätzlich zeigt Joainig (2014, 48) auf, dass die Zusammenarbeit zwischen Agenturen und den Unternehmen im deutschsprachigen Raum noch nicht ausführlich erforscht wurde.
Des Weiteren lasse sich die Arbeit der Agenturen jedoch auch aus Sicht der Medien betrachten, gegenüber diesen die Agenturen „unter Befolgung genauer Anweisungen der Agenturkunden“ (Fuchs/Unger 2014, 457) tätig seien. In Richtung der Medien können Agenturen auf eigene Rechnung tätig sein, die jedoch letztendlich an die Kunden weitergegeben wird, oder direkt auf fremde Rechnung der Auftraggeber (vgl. ebd.). Dies wird ebenfalls von Dahlhoff (2009, 1309) in der in Kapitel 2.2.1 aufgeführten Definition verdeutlicht und von dem genannten Beispiel von Botzenhardt und Pätzmann (2012, 20) veranschaulicht. Ergänzend seien Agenturen ebenfalls gegenüber den Werbemittelproduzenten tätig und agieren hierbei als Vermittler zwischen Kunde und Produzent (vgl. Fuchs/Unger 2014, 457).